Verbindungslehrer/ Verbindungslehrerin am HGT

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir bedanken uns bei euch dafür, dass ihr uns durch die Wahl zur Verbindungslehrerin euer Vertrauen geschenkt habt. Ihr könnt uns jederzeit ansprechen, wenn ihr Probleme habt oder einfach ein offenes Ohr zum Zuhören benötigt!

Was sind unsere Aufgaben?

  • Vermittlung zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften

Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften. Manchmal kann es hier zu Konflikten kommen, die nicht direkt durch ein Gespräch gelöst werden können. Dann versuchen wir zu vermitteln und bei der Lösungsfindung zu helfen.

  • Ansprechpartner für Probleme

Bei schulischen, aber auch bei privaten Problemen sind wir eine vertrauliche Anlaufstelle, das heißt, dass alles, was ihr uns anvertraut, unter uns bleibt. Wir hören zu, beraten euch und suchen nach einer Lösung oder vermitteln gegebenenfalls Hilfe, wenn wir nicht helfen können.

  • Beratung und Unterstützung der SV

Wir arbeiten mit der Schülervertretung zusammen und nehmen beratend an Sitzungen teil. Außerdem unterstützen wir die SV bei der Umsetzung ihrer Ideen und Durchführung von Aktivitäten.

Wie könnt ihr uns erreichen?

  • Ihr könnt uns immer dienstags in der 2. Pause in Raum 22 (SV-Raum im Lehrerzimmergang) antreffen.
  • Ihr könnt uns immer ansprechen, wenn ihr uns in der Schule oder auf dem Schulhof seht.
  • Ihr könnt im Lehrerzimmer nach uns fragen.
  • Ihr könnt uns eine E-Mail schreiben (saxler@hgt-trier.de und schug@hgt-trier.de).
  • Ihr könnt eine Nachricht in unseren Briefkasten neben dem Wasserspender einwerfen.

 

Michelle Schug & Anke Saxler

Die von der Schülervollversammlung im September 2020 gewählten Verbindungslehrer des HGT sind Frau Saxler und Herr Forster.
 
„Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer arbeitet konstruktiv mit der Vertretung für Schülerinnen und Schüler zusammen; sie oder er hat die Aufgabe, sich für die Belange der Vertretung für Schülerinnen und Schüler einzusetzen sowie Schülerinnen und Schüler in Fragen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler zu beraten und zu fördern und bei Konfliktfällen zu vermitteln.
In Erfüllung dieser Aufgaben wird die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer von allen schulischen Beteiligten, vor allem von der Schulleitung und dem Kollegium unterstützt.
 
Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer nimmt an den Sitzungen der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher und der Vollversammlung der Schülerinnen und Schüler mit beratender Stimme teil.
 
Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein, zu der die Schülerinnen und Schüler auch während ihrer Unterrichtszeit Zutritt haben.
 
Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer ist berechtigt, insbesondere auf Verlangen einer Schülerin oder eines Schülers, Auskünfte über Angelegenheiten, die ihr oder ihm in dieser Eigenschaft anvertraut wurden oder sonst bekannt gegeben worden sind, gegenüber Vorgesetzten zu verweigern.“
 
(aus dem Schulgesetz)

„Die Vertretungen für Schülerinnen und Schüler erwarten aber, dass die Verbindungslehrkräfte nicht nur beratend und vermittelnd tätig werden, wenn die Vertretungen für Schülerinnen und Schüler auf sie zu kommen, sie erwarten zu Recht, dass die Verbindungslehrerinnen und -lehrer selbst die Initiative ergreifen, um die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule optimal zu gestalten, dass sie ihnen Mittel und Wege aufzeigen, ihre Interessen und Rechte wahrzunehmen, auch dann, wenn dies der einen Kollegin oder dem anderen Kollegen auch ein Mal nicht passen sollte.
 
Als von den Schülerinnen und Schüler durch die Wahl mit besonderem Vertrauen
ausgestattete Lehrkräfte werden Schülerinnen und Schüler auch mit anderen, z. B.
persönlichen Belangen auf die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer zukommen, auch wenn diese Probleme, Konflikte oder sonstige Schwierigkeiten außerhalb des oben beschriebenen Rahmens sind. Es sollte für jede Lehrerin und für jeden Lehrer und insbesondere aber für jede Verbindungslehrerin und jeden Verbindungslehrer selbstverständlich sein, dann den Schülerinnen und Schülern beratend und helfend zur Seite zu stehen.
 
Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Vertretungen ist nicht nur 
wichtig, weil dies gesetzlich so gewollt ist, sondern auch, weil in der Schule eingeübt
werden sollte, was für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger später selbstverständlich
sein sollte: Die Mitwirkung an Entscheidungen, die Mitverantwortung für Gesellschaft
und Staat sowie die Wahrnehmung der eigenen Rechte. Wer dies schon in der Schule in der Praxis gelebt und erlebt hat, wird später eher zum Engagement bereit sein, als der oder diejenige, die nur im Unterricht davon gehört hat.“
 
(aus: Rechtliche Grundlagen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler in
Rheinland-Pfalz)

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