2. Elterninfo zur stufenweisen Schulöffnung

Liebe Eltern,
in dieser Elterninformation möchte ich Sie über verschiedene Punkte im Zusammenhang mit der Schulöffnung ab dem 4. Mai informieren. Diese Informationen beruhen auf unserem heutigen Kenntnisstand und können sich auch kurzfristig noch ändern oder eine Anpassung erfahren, wenn die Lage sich verändert oder neue Anweisungen seitens der ADD oder des Ministeriums vorliegen.

Fernbleiben vom Präsenzunterricht
Wir bitten Sie, uns unbedingt schriftlich bis Mittwoch, den 29. April, darüber zu informieren, ob Ihr Kind aufgrund einer Vorerkrankung oder wegen des Zusammenlebens mit einer Person mit einer risikoerhöhenden Vorerkrankung in einem Haushalt dem Präsenzunterricht fernbleiben wird. Diese Information ist wichtig, weil sich dadurch die Gruppengröße besonders in der MSS so entscheidend verändern kann, dass ein Kurs doch in einem Raum unterrichtet werden kann und nicht auf zwei Räume aufgeteilt werden muss. Zum Kreis der Personen mit erhöhtem Risiko gehören gemäß den uns vorliegenden Informationen des Landes Rheinland-Pfalz Personen, die an folgenden Grunderkrankungen leiden:

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
• chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
• chronische Lebererkrankungen
• Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
• Krebserkrankungen
• ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison).

Im Zweifel bitten wir Sie, Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu halten.


Hygieneplan des HGT

Mit dieser Elterninformation erhalten Sie den ►Hygieneplan des HGT, der im Wesentlichen auf dem Hygieneplan des Landes Rheinland-Pfalz beruht. Er behandelt neben der persönlichen Hygiene und Hinweisen zum richtigen Umgang mit einem Mund-Nasen-Schutz die Bereiche Schulweg, Bewegung im Gebäude, Unterrichtsräume, sanitäre Einrichtungen und Pausen. Bitte lesen Sie den Hygieneplan sorgfältig und besprechen Sie Ihn mit Ihrem Kind. Wie bei allen anderen Hinweisen kann es auch hier noch zu Veränderungen kommen, wenn neue Anweisungen oder Erkenntnisse vorliegen. Am 4. Mai wird dieses Konzept den Schülerinnen und Schülern ausführlich erläutert.

Ich gehe davon aus, dass all unsere Schülerinnen und Schüler verständig genug sind und sich an die Regeln halten werden. Der Vollständigkeit halber verweise ich jedoch auf die Konsequenzen, die laut Ministerium bei einer Nichteinhaltung der Regeln drohen: „Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen halten, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule i. S. v. § 95 ÜSchO vor. Als erzieherische Einwirkung gem. § 96 Abs. 1 ÜSchO sollte zunächst eine Ermahnung ausgesprochen werden. Wird dieser Ermahnung nicht Folge geleistet, kann eine Untersagung der Teilnahme am Unterricht oder ein Ausschluss von der Schule auf Zeit erfolgen. Gem. § 98 Abs. 4 und § 99 Abs. 8 ÜSchO können diese Maßnahmen auch vorläufig durch die Schulleiterin oder den Schulleiter ausgesprochen werden.“


Unterrichtsorganisation für die Klassen 10-12
Grundsätzlich findet der Unterricht in allen Fächern außer Sport statt. In den Leistungskursen Sport beschränkt sich der Unterricht auf den theoretischen Teil. Da es auch im Lehrerkollegium Personen gibt, die unter risikoerhöhenden Vorerkrankungen leiden oder mit Personen in einem Haushalt leben, die zu dem gefährdeten Personenkreis gehören, kann es sein, dass ein Teil des Präsenzunter-richtes durch Fernunterricht ersetzt werden muss. Die betroffenen Stunden wurden bei der Stundenplangestaltung in den Randbereich gelegt.

Der Unterricht in allen drei Jahrgangsstufen wird weitgehend in Doppelstunden organisiert. Diese Unterrichtsorganisation verringert die Bewegung zwischen den einzelnen Unterrichtsräumen und ermöglicht kompaktere Stundenpläne. Im Laufe der nächsten Woche erhalten die Schülerinnen und Schüler die neuen Stundenpläne sowie Informationen zu ihren Unterrichtszeiten und Zugängen zum Gebäude.

10. Klassen: Solange in der Sekundarstufe I nur die 10. Klassen zum Unterricht kommen müssen, lassen wir jeweils die ganze Klasse kommen, verteilen sie aber auf zwei nebeneinanderliegende Klassenräume. Die jeweilige Fachlehrkraft betreut in der ersten Stunde der Doppelstunde die eine Hälfte der Klasse, während die andere unter Aufsicht Arbeitsaufträge bearbeitet, dann wechselt die Fachlehrkraft in die andere Hälfte der Klasse. Die Aufsicht wird grundsätzlich von den Lehrkräften der Klasse übernommen, die entweder direkt davor oder danach die Klasse in ihrem Fach unterrichten. In bestimmten Situationen kann der Unterricht auch über eine Videoverbindung in den Nachbarraum übertragen werden.

MSS: In der Oberstufe können kleine Kurse normal unterrichtet werden. Große Kurse werden geteilt und auf zwei benachbarte Räume verteilt. Die Fachlehrkraft muss den Unterricht auf diese Situation ausrichten und entweder zwischen den Lerngruppen pendeln oder analog zur 10. Klasse verfahren.

Sollten in den nächsten Wochen weitere Klassenstufen bis zu den Sommerferien hinzukommen (bislang ist noch offen, ob das überhaupt der Fall sein wird, welche Klassenstufen als nächstes kommen usw.), müssten wir aufgrund der Raumknappheit so vorgehen, dass immer eine Klassenstufe in einer Woche komplett beschult wird, wobei jede Klasse auf zwei Klassenräume aufgeteilt wird, während eine andere Klassenstufe zu Hause bleibt und dort Arbeitsaufträge bearbeitet (z.B. besuchen in geraden Wochen die Klassenstufen 6, 8 und 10 die Schule, in ungeraden Wochen die Klassenstufen 5, 7 und 9). Je nach Vorgaben wird es möglicherweise aber auch andere Lösungen geben.


Unterrichtsorganisation für die Klassen 5-9
Der Unterricht für diese Klassenstufen wird vorläufig wie in den letzten Wochen organisiert. Mit diesem Schreiben erhalten Sie einen Zeitplan für Videokonferenzen sowie eine Anleitung für die Nutzung der Plattform Jitsi. Die Einladungen zu Videokonferenzen erhalten die Schülerinnen und Schüler über die Schul-App Sdui. Über diese App können die Schülerinnen und Schüler außerdem im Chat, der von den Lehrkräften ebenfalls in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden kann, weitere Fragen klären, bearbeitete Aufträge hochladen oder zusätzliche Materialien erhalten. Die App ist dabei als Ergänzung gedacht zur zentralen Verteilung der Arbeitsaufträge über die Klassenleitungen. Falls Sie sich und Ihr Kind bei der App noch nicht angemeldet haben, bitte ich Sie, das nachzuholen.
Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass es aufgrund der hohen Nachfrage nach Videokonferenzen und Kommunikationsapps wie Sdui zeitweise bei der Nutzung dieser Dienste zu Problemen kommen kann.


Notengebung und Versetzung
Für Schülerinnen und Schüler, für die der Unterricht am 4. Mai weitergeht, ist das Ministerium der Auffassung, dass die Leistungsnachweise für die Klassen 11 und 12 in Form von Kursarbeiten grundsätzlich alle noch erbracht werden können. In Ausnahmefällen kann es zu einer Reduzierung der Anzahl der Kursarbeiten in einem Fach kommen. Unser MSS-Leiter, Herr Schumacher, wird demnächst einen neuen Kursarbeitsplan bekanntgeben. Bei den 10. Klassen kann es zu einer Abweichung von der festgelegten Anzahl der Klassenarbeiten kommen. Hier werden die Klassenarbeiten nach pädagogischer Rücksprache der Klassenlehrkräfte in der ersten Maiwoche festgelegt. Für Schülerinnen und Schüler, die dem Präsenzunterricht fernbleiben müssen, wird es individuelle Lösungen geben.

Zu weiteren Fragen der Notengebung und Versetzung verweise ich auf das Schreiben des Ministeriums vom 03. April 2020, das Sie ebenfalls im Anhang finden. Da der reguläre Schulbetrieb mit dem 4. Mai nicht wieder eingesetzt hat, sondern nur ein Teil der Klassenstufen beschult wird, gelten die Bestimmungen des Szenario B. Sollten Sie aufgrund schlechter Leistungen eine Wiederholung der letzten Klassenstufe für Ihr Kind wünschen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit den Klassenleitungen auf, die Sie gerne beraten werden.


Mit freundlichen Grüßen
Carsten Stiller

Trier, am 24.04.2020

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